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AsJ Jour-Fixe | Gewalt gegen Frauen – Was die Istanbul-Konvention für Deutschland bedeutet?
Referentin:
Dagmar Freudenberg
Staatsanwältin i. R., Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes
Die Istanbul-Konvention heißt eigentlich „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“. Das Übereinkommen wurde am 11. Mai 2011 von 13 Staaten in Istanbul unterzeichnet, ist 2018 in Deutschland in Kraft getreten und seit dem 1. Februar 2023 muss die Konvention sogar vorbehaltlos umgesetzt werden.
Ist damit für Frauen in Deutschland also alles gut? Leider nein. Eine ExpertInnengruppe des Europarats kam im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis, dass es bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland noch zahlreiche Lücken gibt, um Frauen wirksam vor Gewalt zu schützen. So kritisiert der sogenannte Grevio Bericht u.a., dass in Deutschland eine langfristige, umfassende Strategie gegen Gewalt an Frauen fehle, ebenso wie eine nationale Koordinierungsstelle für entsprechende Maßnahmen.
Wir freuen uns deshalb, dass wir Dagmar Freudenberg als kompetente Referentin gewinnen konnten. Sie war Staatsanwältin und begleitet seit 2018 bundesweit mit Vorträgen die Umsetzung der Istanbul-Konvention. In ihrem Vortrag wird uns Dagmar in die Gesichte, den Inhalt und die Umsetzung der Konvention einführen. Im Anschluss an ihr Referat wird sie für Fragen und eine Diskussion zur Verfügung stehen.
Klicken Sie hier, um an der Besprechung teilzunehmen
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Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser gemeinsamen öffentlichen Veranstaltung der AsJ Düsseldorf • Mettmann • Neuss, der AsF Düsseldorf, den Jusos Düsseldorf und der AsJ NRW teilzunehmen.